Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Financial Solutions GmbH · Stand: 16.06.2026
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Financial Solutions GmbH (nachfolgend „FS") und ihren Kunden über:
- die Überlassung von Standardsoftware,
- Softwarepflege- und Supportleistungen,
- Hosting- und Betriebsleistungen,
- Beratungsleistungen,
- Entwicklungsleistungen,
- sonstige IT-Dienstleistungen.
(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, FS stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus:
- dem jeweiligen Angebot,
- der Leistungsbeschreibung,
- dem Auftrag,
- diesen AGB.
(2) Angaben in Produktbeschreibungen, Präsentationen oder auf der Website stellen keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale dar.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Ansprechpartner und technischen Voraussetzungen rechtzeitig bereit.
(2) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
(3) Entstehender Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.
4. Überlassung von Standardsoftware
(1) Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software.
(2) Die Nutzung ist auf den vertraglich vereinbarten Umfang beschränkt.
(3) Der Kunde darf die Software weder vermieten, verleasen noch Dritten zugänglich machen, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Eine Dekompilierung oder sonstige Rückentwicklung ist nur im gesetzlich zulässigen Umfang gestattet.
5. Softwarepflege und Support
(1) Sofern vereinbart, erbringt FS Wartungs- und Supportleistungen.
(2) Der Support umfasst insbesondere:
- Fehleranalyse,
- Bereitstellung von Updates,
- telefonische oder elektronische Unterstützung.
(3) Supportanfragen sind über die von FS benannten Kommunikationswege einzureichen.
(4) Reaktionszeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Servicevertrag oder SLA.
6. Hosting- und Cloud-Leistungen
(1) FS kann Anwendungen in eigenen oder angemieteten Rechenzentren bzw. Cloud-Infrastrukturen betreiben. Die Hosting-Leistungen werden insbesondere für Kunden der Sparkassenorganisation bereitgestellt.
(2) FS gewährleistet die Bereitstellung der vereinbarten Infrastruktur nach Maßgabe der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
(3) Geplante Wartungsarbeiten dürfen durchgeführt werden. Soweit möglich, werden diese rechtzeitig angekündigt.
(4) Nicht als Ausfallzeiten gelten:
- Wartungsfenster,
- Sicherheitsupdates,
- Störungen außerhalb des Einflussbereichs von FS,
- höhere Gewalt.
(5) Der Kunde bleibt Eigentümer sämtlicher von ihm bereitgestellter Daten.
7. Individualentwicklung
(1) Entwicklungsleistungen erfolgen auf Basis der vereinbarten Spezifikation.
(2) Änderungs- oder Erweiterungswünsche nach Auftragserteilung können gesondert vergütet werden.
(3) FS ist berechtigt, agile Entwicklungsmethoden einzusetzen.
8. Abnahme
(1) Werkvertragliche Leistungen unterliegen der Abnahme.
(2) Der Kunde hat die Leistung innerhalb von zehn Werktagen nach Bereitstellung zu prüfen.
(3) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen.
(4) Die produktive Nutzung gilt ebenfalls als Abnahme.
9. Vergütung
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Leistungen nach Aufwand auf Basis der jeweils gültigen Preisliste.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
10. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
(1) Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde die vereinbarten Nutzungsrechte.
(2) An Standardsoftware verbleiben sämtliche Urheber- und Schutzrechte bei FS bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.
(3) Allgemeine Konzepte, Methoden, Frameworks, Bibliotheken und Know-how verbleiben bei FS.
11. Open-Source-Komponenten
(1) Software kann Open-Source-Komponenten enthalten.
(2) Für diese gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der betreffenden Open-Source-Lizenzen.
12. Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über sämtliche nicht öffentlich bekannten Informationen.
(2) Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, schließen die Parteien erforderlichenfalls einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
(3) FS trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten.
13. Gewährleistung
(1) FS gewährleistet, dass die Leistungen im Wesentlichen der vereinbarten Leistungsbeschreibung entsprechen.
(2) Unerhebliche Abweichungen begründen keine Mängelansprüche.
(3) Der Kunde hat Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
(4) FS ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.
14. Haftung
(1) FS haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz,
- bei grober Fahrlässigkeit,
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet FS nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(3) In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre.
15. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt.
16. Laufzeit und Kündigung
(1) Dauerschuldverhältnisse werden für die vereinbarte Laufzeit geschlossen.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform.
17. Referenznennung
FS ist berechtigt, den Kunden unter Verwendung von Firmenname und Logo als Referenzkunden zu benennen, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.
18. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von FS.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
