Jedes Kreditinstitut ist nach §18 Kreditwesengesetz verpflichtet, sich ab einer Engagementhöhe von 750.000 Euro die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers offenlegen zu lassen.
Diese Offenlegung erfolgt in Form von Unterlagen, die der Kreditnehmer zu bestimmten Stichtagen beim Institut einzureichen hat.
Diese Thematik führt in der täglichen Praxis zu einigen Fragen beim Berater und gegebenenfalls auch zu Schwierigkeiten:
- Welche Unterlagen muss mein Kunde einreichen?
- Bis wann muss mein Kunde diese Unterlagen einreichen?
- Ab wann kann ich für meinen Kunden Unterlagen anfordern?
- Wie teile ich meinem Kunden mit, dass Unterlagen einzureichen sind?
- Hat mein Kunde die erforderlichen Unterlagen bereits eingereicht?
Das Management des Instituts stellt noch weitergehende Fragen:
- Wie kann ich auswerten, welche Kunden noch welche Unterlagen zu liefern haben?
- Wie sieht der Erfüllungsgrad der Gesamtbank aus?
KWG18 liefert die Antworten auf all diese Fragen, geht aber auch noch einige Schritte weiter.
Unsere Lösung beinhaltet alle Elemente einer Sachbearbeitung zur strukturierten Bearbeitung: Erfassung, Kontrolle, Protokollierung, Wiedervorlage und Brieferstellung.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Identifikation der Kreditnehmer
Gesetzlich müssen alle Kreditnehmer mit einer Engagementhöhe ab 750.000 Euro Unterlagen einreichen. Es gibt in Ihrem Institut aber eventuell weitere Kreditnehmer, die beispielsweise kleinere Engagements haben, aber dennoch betrachtet werden sollen.
Dies ist mit KWG18 möglich – zusätzlich zur gesetzlichen Grenze (aufsichtsrechtlich relevant) können interne Offenlegungsgrenzen, beispielsweise eine bestimmte Risikogruppe, eingestellt und als Filter genutzt werden.
Unterlagenverwaltung
Der Bearbeiter hinterlegt einmalig ein Unterlagenprofil im Kreditnehmer – ab jetzt übernimmt KWG18. Es ist nun bekannt, welcher Kreditnehmer welche Unterlagen (jährlich) einzureichen hat.
Im Kreditnehmer-Dokument ist übersichtlich zu sehen,
- welche Unterlagen dem Kreditnehmer allgemein zugeordnet sind
- welche Unterlagen bis wann einzureichen sind (abhängig vom Anforderungsstichtag)
- welche Unterlagen bereits eingereicht wurden
Brieferstellung
KWG18 erstellt die Anschreiben für Ihre Kunden in mehreren Stufen und übernimmt die Unterlagen, die angefordert werden müssen.
Bevor die Anschreiben gedruckt und versendet werden, werden die Briefe vom Berater kontrolliert und freigegeben – das erspart Ihrem Institut ein Papierchaos: Briefe, die nicht mehr notwendig sind, werden so gar nicht erst gedruckt.
Auch hier gibt eine automatische Erinnerung – wenn neue Briefe generiert werden müssen, informiert KWG18 die beteiligten Personen.
Auswertungen
KWG18 bringt viele Auswertungen mit, die Benutzern mit entsprechender Berechtigung zur Verfügung stehen:
- Erfüllungsstand für Vorjahr und aktuelles Jahr
- aufsichtsrechtliche Relevanz
- zu erbringende Unterlagen
- tatsächlich erbrachte Unterlagen
Die Auswertungsdaten lassen sich nach Microsoft Excel exportieren, um dort eine weitere Bearbeitung durchzuführen.
Eine Referenzliste unserer Kunden finden Sie hier.
Update: KWG18 Version 4.7
Seit Juli 2016 steht die neue Version 4.7 zur Verfügung.
Details zum Update finden Sie in der Änderungsdokumentation.